Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Miete von Fahrzeugen der Firma ALZ gelten als integrierender Vertragsbestandteil aller zwischen der Firma ALZ und dem Mieter abgeschlossenen Verträge. Mit deren Annahme bestätigt der Mieter, die Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren.

Der Mieter übernimmt das Fahrzeug in betriebssicherem und sauberem Zustand und mit vollem Tank. Mängel sind vor Beginn des Mietverhältnisses seitens des Mieters an die Firma ALZ zu melden. Sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe wird ein Protokoll erstellt, welches jeweils vom Mieter zu unterzeichnen ist. Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen überladen werden. Das Fahrzeug muss durch den Mieter in einwandfreiem und sauberem Zustand nach Beendigung des Mietverhältnisses an dem vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt der Firma ALZ zurückgegeben werden. Die Haftung des Mieters endet erst bei Inbesitznahme des Fahrzeugs, der Fahrzeugschlüssel und der Fahrzeugpapiere durch einen Mitarbeiter der Firma ALZ. Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben. Die Treibstoffkosten trägt der Mieter. Es muss eine Tankquittung bei der Rückgabe vorgelegt werden.

Die gewünschte Mietdauer ist der Firma ALZ vom Mieter vor Beginn des Mietverhältnisses bekanntzugeben. Wenn sich der Mieter verspätet, ist er in jedem Fall verpflichtet die Firma ALZ unverzüglich zu benachrichtigen. Halbtagesmiete: Eine Miete von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr bzw. von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr gilt als Halbtagesmiete. Tagesmiete: Eine Miete zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr gilt als Tagesmiete. Jede weitere Stunde nach vereinbarter Mietdauer ohne Absprache mit der Firma ALZ wird nach Stundentarif verrechnet. Sollte der Firma ALZ durch die verspätete Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden entstehen, so muss sich die Firma ALZ vorbehalten, gegen den Mieter Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wird die vertragsgemässe Übergabe des Fahrzeuges durch den Vermieter an den Mieter durch ein unvorhersehbares Ereignis verunmöglicht, wie z.B. Nichtrückgabe, Unfall oder Panne des Vormieters, bemüht sich die Firma ALZ um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, wir sind jedoch nicht verpflichtet. Sollten wir kein Fahrzeug finden, erhaltet der Mieter alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können beim Vermieter nicht geltend gemacht werden. Frühere Rückgabe als vereinbart, ergeben keine Rückvergütungsansprüche. Die Weitervermietung an Dritte ist untersagt. Ist eine Verlängerung der Miete notwendig, ist die Bewilligung vom Vermieter vor Ablauf der abgemachten Miete nötig. 079 658 06 30 oder 079 658 06 56 info@alz-mieten.ch /  www.alz-mieten.ch

Alle Angebote sind bis zur Buchungsbestätigung durch die Firma ALZ unverbindlich. Es gilt die bei Abschluss des Mietvertrages jeweils gültige Preisliste. Alle Preise sind immer aktuell auf unserer Webseite. In der Miete enthalten sind die Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug mit Selbstbehalt von CHF 1500, die Schweizer Autobahn-Vignette und die Pannenhilfe in der ganzen Schweiz. Im Mietpreis nicht inbegriffen sind der Treibstoff, die Fahrzeugreinigung, eine Annullationsversicherung sowie eine Diebstahlversicherung für persönliche Sachen. Diese ist über Ihre Hausratversicherung zu versichern. Es ist Angelegenheit des Mieters, die Versicherung für die von ihm zu transportierenden Güter zu veranlassen. Die Firma ALZ haftet in keiner Weise für Verlust oder Beschädigung der transportierten Güter. Weitere Versicherungen für den Mieter oder Zusatzfahrer, wie Personeninsassenversicherung etc. sind Sache des Mieters. Die Firma ALZ übernimmt hierfür keine Haftung.

Fahrten ins Ausland müssen der Firma ALZ vor Mietbeginn gemeldet werden. Die Mehrkosten für das Ausland betragen CHF 100 pro Tagesmiete. Falls nachweislich festgestellt werden kann, dass das Fahrzeug ohne Erlaubnis die Schweiz verlassen hat, stellt die Firma ALZ CHF 1000 in Rechnung.

Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand, innen und aussen gereinigt, vollgetankt und ohne erkennbare Mängel abgegeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug inkl. Inneneinrichtung im gleichen Zustand zurückzugeben. Falls das gemietete Fahrzeug ungereinigt an die Firma ALZ übergeben wird, kann die Firma ALZ eine Pauschale von CHF 50 zusätzlich verlangen. Liegt eine abnormale Verschmutzung vor z.B. Polsterung usw. werden wir Ihnen diese Arbeiten nach Aufwand zusätzlich in Rechnung stellen.

Das Mindestalter für Mieter beträgt 18 Jahre. Die Firma ALZ verrechnet keine Junglenkergebühren. Alle Fahrzeuge können mit Fahrausweis Kat. B gefahren werden.

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder von vor Mietbeginn gemeldeten Zusatzfahrern gefahren werden. Entsteht ein Schaden durch das Fahren einer Drittperson, haftet der Mieter in jedem Fall für den gesamten Schaden. Der Führerausweis vom Mieter und den allfälligen Zusatzfahrern muss bei der Fahrzeugübernahme dem ALZ Personal zur Kontrolle vorgelegt werden. Die Weitervermietung des Fahrzeuges an Dritte und Lernfahrten sind untersagt.

Die Firma ALZ nimmt verbindlich Reservationen über ihre Emailadresse oder ihre Rufnummer an. Die Reservation kann bis 48 Stunden vor Beginn des Mietverhältnisses kostenlos storniert werden. Danach ist keine Stornierung mehr möglich. Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Mietbeginn beim vereinbarten Standort von der Firma ALZ, wird der volle Mietpreis sowie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50 sofort fällig. Der Betrag ist per Rechnung zahlbar innert 10 Tagen seit dem Tag des vereinbarten Mietbeginns.

Eine Haftungsbefreiung kann von keinem Mitarbeiter der Firma ALZ wirksam mündlich erteilt werden. Um wirksam zu sein, bedarf eine Haftungsbefreiung in jedem Fall der schriftlichen Form. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln. Der Mieter ist haftbar für alle von ihm verursachten Schäden am Fahrzeug unabhängig von seinem Verschulden, insbesondere für solche, die durch Nachlässigkeit entstehen, beispielsweise wegen nicht vorgenommener Prüfung von Öl, Wasser, Reifendruck und Schäden am Motor sowie Getriebe. Der Mieter haftet insbesondere für Schäden, die durch das Einfüllen von falschem Treibstoff entstehen. Verkehrsübertretung gehen zu Lasten des Mieters. Alle weiteren im Zusammenhang mit der Ingebrauchnahme des Fahrzeugs anfallenden Gebühren und Abgaben gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters. Jede Haftung der Firma ALZ gegenüber dem Mieter oder Drittpersonen für Unfälle und/oder jeder Art von vertraglichen und/oder ausservertraglichen Personen- und/oder Sachschäden, einschliesslich die Haftung für mittelbare und/oder indirekte Schäden, für entgangenen Gewinn, Mängelfolgeschäden, Verspätungsschäden, verpasste Anschlüsse und Gelegenheiten zum Geschäftsabschluss etc., sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Firma ALZ haftet auch nicht für Schäden im vorerwähnten Sinn, welche durch ihre Hilfspersonen verursacht wurden.

Im Fall einer Panne oder einer Störung des Fahrzeugs hat der Mieter unverzüglich die Firma ALZ zu benachrichtigen. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma ALZ, Reparatur oder Servicearbeiten am Fahrzeug vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Der Mieter ist weiter nicht berechtigt, gegnerische Ansprüche anzuerkennen. Kommt es zu einem Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schaden, ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen und ein Polizeirapport zu erstellen, welche dem Vermieter abgegeben werden muss. Ohne Polizeirapport muss der Mieter für den Schaden selbst aufkommen. Auch bei Bagatellunfällen ist die Polizei beizuziehen und die Firma ALZ zu informieren. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist sofort (telefonisch) in Kenntnis zu setzen um entsprechende Massnahmen vorzukehren. Auch sind ihm die notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen, so dass der Vermieter seiner Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung innerhalb Wochenfrist nachkommen kann.

Die Polizei sowie private oder andere Institutionen meldet Verkehrsbussen und Verletzungen der Verkehrsregeln an den Vermieter. Der Vermieter teilt der Polizei Name und Adresse des entsprechenden Mieters mit, zusätzlich wird dem Mieter eine Gebühr nach Aufwand verrechnet.
Die Verfahrensführung mit allen Kostenfolgen (Vertretungskosten, Verfahrenskosten, Bussen usw.) obliegt dem Mieter.

Die Firma ALZ akzeptiert Bargeld in Schweizer Franken. Zahlung per EC-, Post-, Kreditkarte oder Twint sind auch möglich. Nach Absprache in Rechnung. Im Falle eines Betreibungsbegehrens wird ein Zinssatz von 15% zusätzlich verrechnet.

Ergänzungen und Änderungen des Vertrages einschliesslich dieser Mietbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Teilweise oder vollständige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages, einschliesslich dieser Mietbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allfällige ungültige oder ungültig gewordene Bestimmungen sind bei Anwendung des Vertrages durch solche zu ersetzen, die dem von den ungültigen Bestimmungen angestrebten Zweck am nächsten kommen.

Diese AGB`s unterstehen dem schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand gilt der Geschäftssitz des Vermieters.

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